Umweltverträglichkeit kosmetischer Produkte
Blickpunkt
Viele kosmetische Produkte werden entweder direkt, wie zum Beispiel Shampoo und Duschgel, oder nach einiger Zeit, wie Haargel und Sonnenmilch, mit Wasser abgewaschen. Dabei können die kosmetischen Inhaltsstoffe dieser Produkte ins Abwasser gelangen. In den Kläranlagen werden diese Stoffe überwiegend entfernt. Einige werden jedoch nicht vollständig herausgefiltert oder können auch direkt in Gewässer gelangen – wie beispielsweise Stoffe aus Sonnenmilch.
Welche Regulierungen gibt es?
- Das europäische Kosmetikrecht: Die Einschätzung der Umweltsicherheit kosmetischer Inhaltsstoffe wird durch Anwendung der REACH-Verordnung sichergestellt1
- Das europäische Chemikalienrecht: Kosmetische Inhaltsstoffe unterliegen im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit den strengen Vorschriften der REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
- Das deutsche Wasch- und Reinigungsmittelgesetz: Anionische und nichtionische Tenside, die in kosmetischen Produkten zur Reinigung enthalten sein können, müssen zu mindestens 80 Prozent biologisch abbaubar sein
Welche Bedenken werden geäußert?
- Kosmetika enthalten Stoffe, die unerwünschte Wirkungen auf die Umwelt haben können, wie zum Beispiel Sonnenschutzfilter
- Einige kosmetische Inhaltsstoffe sind biologisch nicht gut abbaubar und können sich daher in der Umwelt anreichern, wie zum Beispiel Mikroplastik
- Kosmetika enthalten Stoffe, deren Wirkungen auf die Umwelt nicht ausreichend untersucht sind
Welche Lösungsansätze gibt es?
- Bewertung des Umweltverhaltens wasserlöslicher Inhaltsstoffe in kosmetischen Mitteln auf Basis wissenschaftlicher Daten, wie beispielsweise ökotoxikologischer Daten, Abbau-Daten oder Daten zur Exposition
- Diese Bewertung ist auch für wasserlösliche synthetische Polymere möglich
- Gelöste synthetische Polymere tragen nach bisherigem Wissenstand kaum zu einer Verschmutzung der Meere bei, sie werden überwiegend abgebaut oder in Kläranlagen herausgefiltert
- Reduktion fester Mikrokunststoffpartikel2 in kosmetischen Produkten, die mit Wasser abgewaschen werden
- Mikrokunststoffpartikel wurden in kosmetischen Mitteln mit den Funktionen Peeling und Reinigung bereits vollständig durch Alternativen, wie beispielsweise Walnussschalen, ersetzt
1Aus den Erwägungsgründen der EG-Kosmetikverordnung: „Den ökologischen Bedenken, die in kosmetischen Mitteln verwendete Stoffe auslösen könnten, wird durch die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1.) Rechnung getragen, die eine Einschätzung der Umweltsicherheit in sektorenübergreifender Art ermöglicht“.
2Nähere Informationen zu festen Kunststoffpartikeln sind im Abschnitt „Mikroplastik/Mikrokunststoff“ zu finden.
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